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Allgemeine Geschäftsbedingungen der rapp-iso GmbH

A. Geltung der Bedingungen, Onlineshop

  1. Für alle Verträge über Leistungen und Lieferungen der
    rapp-iso GmbH
    Mehlbydiek 50
    24376 Kappeln
    (nachfolgend: RAPP)
    gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge, die über den Onlineshop unter der URL www.rapp-iso.de abgeschlossen werden.
  3. Hinweisen auf die Einbeziehung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Das gilt auch, wenn sich in kauf-männischen Bestätigungsschreiben Hinweise auf solche Einbeziehungen finden.

B. Regelungen für Verträge, die über den Online-Shop abgeschlossen werden

B.I. Vertragsabschluss im Online-Shop, Datenspeicherung

  1. Der Vertragsabschluss im Online-Shop erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
  2. Die Präsentation der Waren im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot von RAPP auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Alle Präsentationen von Waren sind freibleibend und gelten nur solange der Vorrat reicht.
  3. Durch das Absenden der Bestellung im Online-Shop mit der Betätigung der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
  4. RAPP geht nur Vertragsbeziehungen mit volljährigen Kunden ein. Der Kunde versichert mit Absenden der Bestellung, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Weiterhin versichert er, dass seine Angaben bezüglich seines Alters und Namens sowie seiner Adresse richtig sind. Sollten nicht volljährige Personen Bestellungen unter Angabe falscher Tatsachen oder ohne Genehmigung ihrer volljährigen vertretungsberechtigten Verantwortlichen veranlassen, wird RAPP seine Ver-tragserklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB). RAPP behält sich ferner vor, alle anfallenden Kosten gegen den Kunden geltend zu machen.
  5. RAPP bestätigt den Eingang unmittelbar nach dem Zugang der Bestellung per e-Mail. RAPP speichert den Vertragstext und alle Daten, die der Kunde bei der Anmeldung eingibt. Mit der nach der Bestellung übermittelten e-Mail sendet RAPP dem Kunden auch seine für die Ab-wicklung der Bestellung gespeicherten Daten sowie diese AGB zu. Das gilt nicht, wenn der Kunde bei der Bestellung keine e-Mail-Adresse angegeben hat oder diese fehlerhaft ist. Die Eingangsbestätigung beinhaltet nicht die Annahme des Angebots. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim RAPP eingegangen ist.
  6. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt erst durch die Bestätigung des Auftrags durch RAPP, die RAPP spätestens fünf Tage nach Eingang der Bestellung erteilt.
  7. RAPP speichert die Vertragsdaten für einen Zeitraum von 30 Monaten ab der Zusendung der bestellten Ware und stellt dem Kunden die Daten auf Anfrage zur Verfügung.

B.II. Versandgebiet für Bestellungen im Online-Shop, Versandkosten

  1. RAPP versendet Waren ausschließlich an Adressen in Deutschland.
  2. Für den Versand fallen Versandkosten an, auf die der Kunde im Bestellvorgang jeweils hingewiesen wird.

B. III. Zahlungsoptionen im Online-Shop, Rückzahlungen

  1. Im Online-Shop hat der Kunde während des Bestellvorgangs die Möglichkeit, zwischen den Zahlungsmethoden „Vorkasse“ und „Paypal“ zu wählen. Zahlungen „Vorkasse“ sind per Banküberweisung auf das von RAPP angegebene Konto zu leisten. Zahlungen mit „Paypal“ erfolgen über das von Paypal bereit gestellte Bezahlsystem.
  2. Zahlungen auf Bestellungen, die außerhalb des Online-Shops getätigt werden, sowie auf Wartungs- und Serviceleistungen sind per Banküberweisung auf das von RAPP angegebene Konto zu leisten. Der Kunde kann RAPP ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. In diesem Fall wird RAPP fällige Zahlungen vom Konto des Kunden einziehen.
  3. Entsteht eine Verpflichtung von RAPP zu Rückzahlungen, erfolgt die Erstattung per Banküberweisung, bei „Paypal“-Zahlungen durch Rückerstattung im von Paypal bereit gestellten Bezahlsystem. Der Kunde ist verpflichtet, zur Ausführung der Überweisung seine Bankverbindung bekannt zu geben.

B. IV. Lieferzeiten

  1. Wenn für das bestellte Produkt keine andere Lieferzeit angegeben wird, versendet RAPP die im Onlineshop bestellte Ware unverzüglich – spätestens innerhalb von 5 Werktagen – nach Zahlungseingang. Für Ware, die nicht über den Online-Shop bestellt wurde, gelten folgende Lieferzeiten:
    a.   Vorgefertigte Ware versendet RAPP spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsabschluss. Im Einzelfall kann die Lieferzeit jedoch aufgrund längerer Lieferzeiten der Lieferanten von RAPP davon abweichen. In solchen Fällen wird RAPP den Kunden vor seiner Bestellung auf die Lieferzeit hinweisen.
    b.   Auf Bestellung herzustellende Bleiblenden und -blöcke produziert RAPP unverzüglich nach Vorliegen vollständiger Produktionsdaten und versendet die produzierte Ware unver-züglich nach Fertigstellung.
  2. Sollte vom Kunden bestellte Ware nicht innerhalb der in Ziffer 1 genannten Frist lieferbar sein, wird RAPP den Kunden unverzüglich informieren.

B.V. Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, hat er hinsichtlich der Waren, die über den Online-Shop oder außerhalb des Online-Shops telefonisch, per Fax oder per E-Mail bestellt werden, ein Widerrufsrecht, über das er wie folgt belehrt wird:

Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu wider-rufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
rapp-iso GmbH
Geschäftsführer: Torben Rapp
Mehlbydiek 50
24376 Kappeln
Telefon: 04642 964290
Telefax: 04642 9642929
Email: info@rapp-iso.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite (www.rapp-iso.de) abrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückführen ist.

Hier geht es zum Muster-Widerrufsformular

Ende der Widerrufsbelehrung


Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die von RAPP individuell für den Kunden hergestellt wurden. Es gilt insbesondere nicht für die von auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Daten RAPP hergestellten Bleiblenden und Bleiblöcke.

C. Regelungen für Verträge, die nicht über den Online-Shop abgeschlossen werden

C.I. Vertragsabschluss außerhalb des Online-Shops, Besonderheiten bei Bleiblenden und Bleiblöcken

  1. Verträge über die Lieferung von Waren durch RAPP kommen spätestens dadurch zustande, dass RAPP sie ausliefert.
  2. Kataloge, Flugblätter, Werbeanzeigen und sonstige nicht an einen individuellen Kunden gerichteten Hinweise auf Produkte, die RAPP zum Verkauf bereithält, gelten nicht als Angebote.
    Der Vertrag kommt erst durch Bestellung des Kunden und die anschließende Auftragsbestätigung von RAPP zustande. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot ab.
  3. RAPP bietet auf Grundlage von Einzelverträgen Wartungs- und Serviceleistungen an. Für solche Verträge gilt, dass der Vertrag erst mit der Unterzeichnung des schriftlichen Vertrags durch RAPP und den Kunden zustande kommt. Wird kein schriftlicher Vertrag geschlossen, richtet sich der Vertragsabschluss nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
  4. RAPP produziert im individuellen Auftrag des Kunden Bleiblenden und Bleiblöcke zum Einsatz bei der Strahlentherapie. Das durch die Bestellung einer individuell herzustellenden Bleiblende oder eines individuell herzustellenden Bleiblocks abgegebene Angebot des Kunden richtet sich auf den Abschluss eines Werkvertrags über die Herstellung der Bleiblende bzw. des Bleiblocks sowie eines anschließenden Nutzungsüberlassungsvertrags. Abweichend von Ziff. 1 erteilt RAPP für Aufträge zur Herstellung von Bleiblenden und Bleiblöcken zum Einsatz bei der Strahlentherapie keine Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt mit der Ausführung des Herstellungsauftrags durch RAPP zustande. Der Kunde verzichtet insoweit auf den Zugang der darin liegenden Annahmeerklärung von RAPP. Der Kunde erwirbt durch den Vertrag keinen Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der Bleiblende bzw. an dem Bleiblock, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

C. II. Verzugskosten, Preise, Fälligkeit

  1. Gerät der Kunde mit einer an RAPP zu leistenden Zahlung in Verzug, ist RAPP unbeschadet der Ansprüche aus § 288 BGB berechtigt, für eine nach Verzugseintritt erteilte Zahlungsaufforderung pauschale Kosten in Höhe von EUR 5,00 zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu fordern. Wird danach eine weitere Zahlungsaufforderung erforderlich, ist RAPP berechtigt, dafür pauschale Kosten in Höhe von EUR 15,00 zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu fordern. Wird der Verzug durch eine Mahnung begründet, fallen für diese Mahnung keine Kosten an. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass RAPP keine oder geringere Kosten entstanden sind.

    Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die nachfolgenden Bestimmungen in Ziffern 2-4:

  2. Die Preise von RAPP verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und gelten EXW (incoterms 2021) ab dem Unternehmenssitz in Kappeln zzgl. Versicherung.
  3. Kaufpreise für von RAPP gelieferte Ware sind am Tag der Lieferung ohne Abzug fällig. Für die Zahlung anfallende Bankgebühren trägt der Kunde.
  4. Verlangt der Kunde die Umschreibung einer ausgestellten Rechnung, ohne dass dem ein von RAPP zu vertretender Fehler bei der Rechnungsstellung zugrunde liegt, ist RAPP berechtigt, dafür pauschale Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 20,00 zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass RAPP keine oder gegenüber der Pauschale geringere Kosten entstanden sind.

C. III. Mitwirkungspflicht des Kunden, Lieferankündigung bei Installation/Aufstellung, Schadensersatz beim Annahmeverzug, pauschaler Schadensersatz für Lagerkosten, Abnahme

  1. Hat RAPP die Installation und/oder Aufstellung der zu liefernden Ware beim Kunden über-nommen, ist der Kunde verpflichtet, RAPP ungehinderten Zugang zum Installations-/ Aufstellungsort zu verschaffen und den Installations-/ Aufstellungsort nach Anforderung von RAPP so herzurichten, dass die Installation/Aufstellung ohne Verzögerung beginnen kann.
  2. Sofern nicht eine Kürzere Lieferfrist vereinbart ist, kündigt RAPP die Installation/Aufstellung zwei Wochen vor dem Installations- oder Aufstelltermin an, nicht jedoch für einen Zeitpunkt vor dem vertraglich vereinbarten Liefertermin.
  3. Besteht zum Zeitpunkt der angekündigten Installation/Aufstellung kein ungehinderter Zugang zum Installations-/ Aufstellungsort oder ist der Installations-/ Aufstellungsort nicht so hergerichtet, dass die Installation/Aufstellung ohne Verzögerung beginnen kann, ist der Kunde verpflichtet, RAPP den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, insbesondere Kosten für vergebens aufgewandte Arbeitszeit von Mitarbeitern sowie zusätzliche Reise-, Transport-, oder Lagerkosten.
  4. Wenn RAPP Ware selbst einlagert, weil zum Zeitpunkt der angekündigten Installation/Aufstellung kein ungehinderter Zugang zum Installations-/ Aufstellungsort besteht, der Installations-/ Aufstellungsort nicht so hergerichtet ist, dass die Installation/Aufstellung ohne Verzögerung beginnen kann oder sich die Installation/Aufstellung aus anderen Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, ist RAPP berechtigt, für jede angefangene Woche der Einlagerung pauschalen Schadensersatz in Höhe von 2% (zwei vom Hundert) des Warenwerts, insgesamt jedoch maximal 50% (fünfzig vom Hundert) des Warenwerts als zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eröffnet, dass RAPP kein oder ein geringerer Schaden entsteht.
  5. Hat RAPP die Installation und/oder Aufstellung der zu liefernden Ware beim Kunden über-nommen, ist der Kunde verpflichtet, die Installation/ Aufstellung nach ihrem Abschluss abzunehmen. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach dem Tag, an dem RAPP die Arbeiten zur Installation/Aufstellung abgeschlossen hat, schriftlich oder in Textform Mängel geltend macht oder die Abnahme aus sonstigen Gründen verweigert.

C.IV. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden bei der Bestellung von Bleiblenden und Bleiblöcken, Haftungsausschluss

  1. Bei der Bestellung von individuellen Bleiblenden und Bleiblöcken zum Einsatz bei der Strah-lentherapie ist der Kunde verpflichtet, alle für die Herstellung der Bleiblende und/oder des Bleiblocks erforderlichen Daten zu liefern. RAPP empfiehlt dabei die Nutzung des ShieldOrder Datenübertragungssystems, das eine sichere Übertragung der Daten gewährleistet.
  2. Die Daten werden von RAPP erfasst und zusätzlich auf eine Kontrollfolie übertragen, die RAPP der Warensendung beifügt. Der Kunde ist verpflichtet, die von RAPP gelieferte Blei-blende bzw. den von RAPP gelieferten Bleiblock vor dem Gebrauch auf Vorhandensein der mitgelieferten Kontrollfolie sowie auf Richtigkeit der vom Kunden an RAPP gelieferten Daten sowie anhand der Kontrollfolie auf richtige Übertragung dieser Daten zu prüfen.
  3. Die von RAPP gelieferte Bleiblende bzw. der von RAPP gelieferten Bleiblock bleiben Eigentum von RAPP. Das gilt auch für mitgelieferte Metallrahmen und Tragplatten, es sei denn, sie wurden vom Kunden bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Bleiblende bzw. den Blei-block nebst Rahmen und Tragplatte nach Ausgebrauch an RAPP zurückzusenden. Das gilt nicht für vom Kunden bereit gestellte Metallrahmen und Tragplatten.
  4. RAPP haftet nicht für Mängel der produzierten Bleiblenden und Bleiblöcke, die darauf zu-rückzuführen sind, dass der Kunde die erforderlichen Daten fehlerhaft mitgeteilt hat.
  5. RAPP haftet ferner nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die erforderlichen Daten fehlerhaft mitgeteilt hat oder darauf, dass der Kunde die Kontrolle vor Ingebrauchnahme nicht entsprechend Ziff. 2 vorgenommen hat. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
    von RAPP oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RAPP beruht.
  6. Sofern der Kunde die Daten nicht per Datenübertragung mit dem ShieldOrder System übermittelt hat, sondern auf anderem Weg (z.B. telefonisch, per Fax oder per E-Mail) trägt der Kunde die Beweislast für den Inhalt der von ihm übermittelten Daten.

D. Regelungen, die für alle Verträge gelten

D.I. Fehlende Lieferfähigkeit, Teillieferungen, Transport, Gefahrtragung

  1. RAPP übernimmt kein Beschaffungsrisiko für bestellte Waren und ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages und trotz nachweislicher Bemühungen um Bezug vom Lieferanten der Liefergegenstand nicht zu erhalten ist.
  2. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von RAPP nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Liefer- bzw. Ausführungszeit für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn sich RAPP bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befindet.
  3. Dauert das Leistungshindernis mehr als drei Monate an, sind sowohl RAPP als auch der Kunde berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt. RAPP wird den Kunden von einem Leistungshindernis unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.

    Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die nachfolgenden Bestimmungen in Ziffern 4-7:

  4. RAPP ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
  5. RAPP wählt für die Beförderung der gekauften Waren das Transportunternehmen aus, das die im Verhältnis von Preis, Zuverlässigkeit und Zügigkeit günstigste Versandart bietet.
  6. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. RAPP wird mit der Übergabe an das Transportunternehmen von der Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch des Kunden schließt RAPP eine Transportversicherung ab. Die Kosten für die Versicherung hat der Kunde zu tragen.
  7. Ziff. 6 gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder RAPP zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anlieferung, übernommen hat.

D. II. Gewährleistung, Untersuchungspflichten

  1. RAPP übernimmt die Gewährleistung für die gelieferten Waren und erbrachten Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für Mängel der von RAPP auf individuelle Bestellung hergestellten Bleiblenden und Bleiblöcke gilt die Beschränkung der Gewährleitung gem. Ziff. C. IV.4.
  2. Der Kunde kann bei Mängeln an gekauften Sachen nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist für RAPP eine der beiden Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.
  3. Bei Mängeln an Wartungsleistungen kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Das Recht des Kunden zur Selbstvornahme unter den Voraussetzungen des § 637 BGB bleibt unberührt.
  4. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von RAPP oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RAPP beruhen; ferner gilt der Schadensersatzausschluss nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtver-letzung von RAPP oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RAPP beruhen.
    Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen in Ziffern 5 und 6:
  5. Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr.
  6. § 377 HGB bleibt unberührt.

D.III. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von RAPP gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RAPP. Das gilt nicht für die von RAPP auf individuelle Bestellung hergestellten Bleiblenden und Bleiblöcke, die unabhängig von der Bezahlung Eigentum von RAPP bleiben (siehe oben Ziffer C.IV.3.).
    Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen in Ziffern 2-6:
  2. RAPP bleibt Eigentümer der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Er tritt alle Rechte aus dieser Versicherung jeweils in Höhe des offenen Zahlungsbetrages an RAPP ab. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts tritt der Kunde ferner jeweils in Höhe des offenen Zahlungsbetrages alle ihm wegen Zerstörung oder Verschlechterung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche an RAPP ab.
  4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von RAPP berechtigt.
  5. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum von RAPP stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt RAPP das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
  6. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, z. B. im Wege der Zwangsvollstreckung, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum von RAPP hinzuweisen und RAPP unverzüglich über den Drittzugriff schriftlich zu informieren.

D.IV. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Landes, in dem ein Verbraucher seinen Wohnsitz hat, bleiben unberührt. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

    Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen in Ziffern 2-3:

  2. Für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und RAPP bestehenden Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz von RAPP.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten ist Flensburg.

 

Stand 01. Februar 2024